Risikoschutz bei Schäden

Vor welchen Risiken bin ich geschützt?

Wir erstatten Schäden an Spezialfahrzeugen, die durch folgende Risiken entstanden sind:

Verkehrsunfälle, einschließlich Zusammenstöße auf Parkplätzen und an anderen von der Straße getrennten Orten;

Schäden, die beim Be- oder Entladen der Ausrüstung entstehen;

Beschädigungen an der Ausrüstung durch herabfallende Gegenstände;

Schäden an der Ausrüstung durch Herunterfallen am Arbeitsplatz;

Brandgefahr, Blitzschlag, Explosion, Absturz von bemannten oder unbemannten Fluggeräten oder Teilen davon;

Schäden durch Selbstentzündung der Ausrüstung;

Auswirkungen von Stürmen, Hagel und Überschwemmungen;

unrechtmäßige Handlungen Dritter (Sprengung, Brandstiftung, Vandalismus usw.);

Glasscherben;

andere Schäden an selbstfahrenden Maschinen, mit Ausnahme der in den Bestimmungen als nicht erstattungsfähig aufgeführten Ereignisse.

Wann gilt der Schutz nicht?

Der Schutz gilt nicht, wenn

der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Wartung der Ausrüstung unter Verstoß gegen ihre technischen Eigenschaften entstanden ist;

bei der Nutzung defekter Technik, wenn eine Reparatur erforderlich war;

wenn die Ausrüstung nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde;

der Schaden durch Sandstrahlen, Streichen, Verputzen oder andere Arbeiten, die zu einer starken Verschmutzung der Ausrüstung führen, entstanden ist;

die gemietete Maschine von einer Person gefahren/benutzt wurde, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder psychotropen Substanzen stand;

der Schaden durch eine Person verursacht wurde, die nicht zur Bedienung der gemieteten Maschine berechtigt war;

die gemietete Technik vorsätzlich beschädigt wurde oder keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Technik getroffen wurden;

der Schaden nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig dem Unternehmen und den zuständigen Behörden gemeldet wurde;

im Falle eines Diebstahls;

die Ausrüstung in sumpfigem Gelände, auf Eis oder unter der Erde verwendet wurde;

der Mieter mit der Zahlung für die Dienstleistungen im Rückstand ist;

bei besonderen Wetter- oder Umgebungsbedingungen, wie in den Bestimmungen unter höhere Gewalt vorgesehen;

in den anderen in den Bestimmungen genannten Fällen.

Wie viel kostet die Absicherung gegen Schadensrisiken?

Gerätewert bis 50.000 EUR Gerätewert über 50.000 EUR
Zahlung vom Basispreis/Tag 10%, min 8 EUR 10%, min 8 EUR
Abzug 500 EUR 1000 EUR
Verwaltungsgebühr 150 EUR 150 EUR